Feuerwehrtaucher: Aufgaben, Voraussetzungen & Ausbildungsmöglichkeiten
Feuerwehrtaucher sind speziell ausgebildete Einsatzkräfte der Feuerwehr, die unter Wasser technische Hilfe leisten. Ihre Hauptaufgabe ist die Rettung und Bergung von Menschen, Tieren und Sachwerten in Gewässern sowie die Beseitigung von Gefahren bei öffentlichen Notlagen. Bei diesen Einsätzen müssen Feuerwehrtaucher in der Regel allein unter Wasser arbeiten und unter besonders anspruchsvollen Bedingungen handeln. Deshalb erfordert der Beruf eine umfassende und mehrstufige Ausbildung, die in Deutschland durch die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 8 geregelt wird.
Welche Aufgaben hat ein Feuerwehrtaucher?
Feuerwehrtaucher übernehmen vielseitige Aufgaben unter Wasser und kommen immer dann zum Einsatz, wenn Personen etwa in einem See vermisst werden oder technische Hilfeleistung bei Notlagen benötigt wird.
- Menschen- und Tierrettung/-bergung – Auffinden und Bergen von verunfallten oder unter Wasser geratenen Personen und Tieren.
- Bergung von Gegenständen – Heben von Fahrzeugen, Wrackteilen oder anderen Lasten aus dem Wasser. Bei Tatortuntersuchungen unterstützen Taucher z.B. die Polizei bei der Bergung von Waffen oder Beweismitteln
- Leckabdichtung und Gefahrenabwehr – Abdichten von Lecks an Booten oder Tanks, Sichern von Deichen oder Gefahrgutbehältern an Wasserstellen.
- Kontrollen und Patrouillen – Inspektion von Booten und Hafenanlagen, Unterwasser-Kontrolle von Uferbereichen. Einsatz bei Eisrettungen: Durchbrechen von Eisflächen in Seen oder Flüssen, um eingebrochene Personen zu retten.
- Unterstützung anderer Dienste – Amtshilfe für Polizei, DLRG und andere Behörden (z.B. Vermisstensuche, Leichenbergung).
- Bereitschaft im Schichtdienst – Taucherstaffeln der Berufsfeuerwehren sind rund um die Uhr einsatzbereit. In der Regel sind vier Taucher pro Schicht bereit, um innerhalb weniger Minuten – meist 2 bis 10 – alarmbereit zu sein.
Diese Aufgaben zeigen, dass Feuerwehrtaucher ein weites Einsatzspektrum haben und in verschiedenen Gewässertypen (Seen, Flüsse, Häfen, Küstengewässer) arbeiten. Sie müssen sich auch an widrige Bedingungen anpassen können, z. B. schlechte Sicht, starker Wellengang oder Kälte (Eistauchen).
Anforderungen und Voraussetzungen zum Feuerwehrtaucher
Die Grundlagen für die Ausbildung zum Feuerwehrtaucher sind bundesweit einheitlich geregelt und in der FwDV 8 (Feuerwehr-Dienstvorschrift 8) festgelegt.
- Mindestalter: 18 Jahre.
- Feuerwehr-Grundausbildung: Erfolgreicher Abschluss der Truppmann-Ausbildung Teil 1 (FwDV 2).
- Schwimmen und Rettung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) in Silber.
- Tauchtauglichkeit (G31): Nachweis der arbeitsmedizinischen Tauglichkeit für Arbeiten unter Überdruck (G-Untersuchung, speziell G31 „Überdruck“).
- Körperliche und gesundheitliche Fitness: Grundlegende Fitness und eine tauchmedizinische Tauglichkeit sind erforderlich (regelmäßige Nachuntersuchungen alle 12 Monate).
- Maskenverträglichkeit: Fehlen von Gesichtsmerkmalen, die das Dichten einer Vollgesichtsmaske verhindern. Tiefe Narben, auffällige Gesichtsform oder Schmuck sowie Bart/Koteletten können zur Ausschlusskriterium werden.
- Empfohlene Zusatzqualifikation: Häufig wird Atemschutzgeräteträger-Ausbildung (FwDV 7) gefordert oder empfohlen.
Ohne diese Voraussetzungen ist eine Teilnahme an der Tauchausbildung nicht möglich. Besonders die Tauchtauglichkeitsuntersuchung stellt sicher, dass der Körper Druckschwankungen standhalten kann (u. a. Untersuchung von Herz, Lunge, Hörtrakt).
Ausbildung zum Feuerwehrtaucher (Ablauf & Prüfungen)
Die Ausbildung zum Feuerwehrtaucher gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die FwDV 8 schreibt vor, dass ein angehender Feuerwehrtaucher während der Ausbildung zur Stufe 2 über 50 Tauchgänge absolviert (jeweils mindestens 20 Minuten Dauer) und mindestens 35 Stunden Theorieunterricht erhält. Insgesamt summiert sich der Zeitaufwand leicht auf mehrere hundert Stunden, inklusive Schwimmtraining und Vorbereitung. Die Ausbildung wird jeweils stufenweise absolviert. Jede Stufe erweitert das Einsatzspektrum (Stufe 1 < Stufe 2 < Stufe 3). Nach Abschluss einer Stufe erfolgt eine schriftliche und eine praktische Prüfung. Stufe 1 und 2 können auf Wunsch auch zusammengelegt werden, so dass nur eine Prüfung am Ende notwendig ist.
Theoretische Ausbildung
Im theoretischen Teil erlernen die Anwärter alle wichtigen Grundlagen des Einsatztauchens. Zu den Unterrichtsinhalten gehören zum Beispiel: physikalische Tauchgesetze (Druck, Auf-/Abtrieb), Atemphysiologie und Tauchmedizin (Kompression, Dekompression), Gerätekunde (Tauchgerät, Vollgesichtsmaske, Tariermittel) sowie Rettungs- und Einsatztaktik (Leinenzeichen, Suchverfahren, Unterwasserrichtfunk). Auch Sofortmaßnahmen nach Tauchunfällen und die Aufgaben des Signalmanns werden behandelt.
Dieser theoretische Lehrgang umfasst mindestens 35 Stunden (UE) für Stufe 2 und wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Dabei bauen die Inhalte aufeinander auf:
- Nach 23 Unterrichtseinheiten für Stufe 1 folgen weitere 12 UE für Stufe 2 und schließlich 10 UE für Stufe 3.
- Wer Stufe 1 bereits abgelegt hat, muss für Stufe 2 lediglich diese zusätzlichen 12 UE absolvieren.
Praktische Ausbildung
Der praktische Teil beginnt meist mit Grundlagenübungen im Schwimmbad (ABC-Tauchen, Überlebenstraining). Anschließend geht es in kontrollierte Wassertürme oder Druckkammern (Befüllen von Pressluftflaschen), schließlich in Stillgewässer und im Freiwasser (Seen, Flüsse). Ziel ist, möglichst viele „Einsatzsituationen“ zu trainieren – z. B. bei Dunkelheit, starker Strömung oder Eis.
In praktischen Übungen lernen die Tauchanwärter u. a. das schnelle und sichere Anlegen der Ausrüstung, Leinenführung zum Signalmann, Einsatz von Unterwassersprechanlagen, Rettungs- und Bergungstechniken sowie den Umgang mit Werkzeugen unter Wasser (Schrauben, Sägen, Meißeln). Typische Ausbildungsaufgaben sind Suchübungen mit verdunkelter Maske, Notaufstiege, Tieftauchübungen sowie Arbeitseinsätze unter Einsatzbedingungen.
- Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 20 Stunden und rund 50 Tauchgänge.
- Die Tauchausbildung endet mit einer praktischen und mündlichen Prüfung, bei der qualifizierte Prüfer aus den Berufsfeuerwehren eingesetzt werden.
Feuerwehrtaucher Stufe 2
Nach erfolgreich bestandener Stufe 1 ermöglicht die Stufe 2 komplexere Einsätze (Bergung mit technischer Ausrüstung, max. 20 m Tiefe). Auch hier gibt es einen theoretischen und einen praktischen Teil.
- Mindestens 35 UE (Zusatz zu Stufe 1) mit vertieften Inhalten.
- Vermittelt werden erneut Gerätekunde (inkl. Vollgesichtsmaske, Tarier- und Rettungsmittel), Recht (z. B. Normen, FwDV 8), Physik (Druck- und Gasgesetze, Wasser, Licht), Physiologie und Tauchmedizin (Dekompressionskrankheit), Einsatzlehre (Leinenzeichen, Eistauchen, Wehranlagen) sowie Notfallmaßnahmen (Tauchunfall, Stressbewältigung).
- Mindestens 20 Stunden Praxistraining mit ≈50 Tauchgängen.
- Wenn keine Stufe 1-Ausbildung vorliegt, werden die ersten 10 Tauchgänge in klarem Wasser bis 5 m Tiefe absolviert.
- Mindestens 20 Tauchgänge müssen unter „Einsatzbedingungen“ (>10 m Tiefe).
- Geübt werden dabei z. B. Ausrüsten eines Tauchers, Rolle des Signalmanns, Aufbau der Einsatzstelle, Notaufstieg, Such- und Rettungsübungen, Arbeiten mit technischem Gerät.
- Hinzu kommen schwierige Aufgaben wie das Retten eingeklemmter Personen oder der Einsatz spezialisierter Geräte (z. B. Unterwasserschweißen).
Nach Abschluss der Stufe 2 sind die Taucher voll einsatzfähig für Bergungen unter technischen Einsatzbedingungen.
Feuerwehrtaucher Stufe 3
Stufe 3 deckt den Bereich ab, der über die Stufe 2 hinausgeht und zusätzliche Spezialausrüstung erfordert. Feuerwehrtaucher dieser Stufe dürfen alle bisherigen Aufgaben übernehmen und zusätzlich technische Maßnahmen einsetzen, die erweiterte Qualifikation erfordern (z. B. Unterwasserschweißen). Die maximale Tauchtiefe liegt in der Regel bei 20 m, kann aber nach spezieller Tieftauchausbildung auf 30 m erhöht werden. Muss im Einsatz doch tiefer als 30 m getaucht werden, gelten die Regelungen der DGUV Vorschrift 40 für berufliche Taucher.
Fort- und Weiterbildung nach der Ausbildung
Auch nach der Grundausbildung ist kontinuierliches Training Pflicht. Regelmäßiges Schwimm- und Gerätetraining (z.B. Leinenübungen, Kältereize im Eistauchbecken) halten die Fitness und Tauchfertigkeiten auf hohem Niveau. Die FwDV 8 schreibt ausdrücklich mindestens 10 Taucherstunden pro Jahr vor. In der Praxis gehen Taucher aber weit darüber hinaus: Es werden Übungen unter wechselnden Bedingungen abgehalten (Nacht, Strömung, Eis, verschiedene Gewässer), um den Ernstfall realistisch zu simulieren.
Durch diese stete Fortbildung bleibt das Taucherteam einsatzbereit und minimiert das Unfallrisiko unter Wasser. Es hat sich gezeigt, dass nur ständiges Üben und Wiederholen zum Erfolg führt – Tauchen ist insgesamt zwar nur ein kleiner Teil aller Feuerwehraufgaben, aber ein außerordentlich ausbildungs- und arbeitsintensiver Bereich.
Fazit: Feuerwehrtaucher – Spezialisierung mit Verantwortung und Tiefgang
Die Ausbildung zum Feuerwehrtaucher in Deutschland ist anspruchsvoll und mehrstufig. Sie vermittelt sowohl fundiertes Fachwissen als auch umfangreiche praktische Erfahrung für Einsätze unter Wasser. Während die Stufe 1 grundlegende Rettungs- und Bergungsaufgaben abdeckt, erweitern Stufe 2 und 3 das Einsatzspektrum auf technische Bergungen und Spezialmaßnahmen. Durch regelmäßige Fortbildung und mindestens jährliche Tauchübungen bleibt die Tauchergruppe der Feuerwehr stets einsatzbereit. Insgesamt trägt diese spezielle Ausbildung dazu bei, dass Feuerwehrtaucher in Notlagen Menschenleben retten und Gefahren unter Wasser sicher abwenden können.
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