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Feuerwehr Dienstgrade und Funktion

Feuerwehr Dienstgrade
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Kategorie: Allgemeinwissen

Wie bezeichnet man den Prozess, in dem Hitler soziale, wirtschaftliche und politische Kräfte
kontrollierte?

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Kategorie: Deutsch

Getrennt- oder Zusammenschreibung?

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Kategorie: Mathematik & Rechnen

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Kategorie: Mathematik & Rechnen

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Kategorie: Allgemeinwissen

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Kategorie: Logisches Denken

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Kategorie: Deutsch

Wähle die korrekte Schreibweise?

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Kategorie: Mathematik & Rechnen

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Kategorie: Allgemeinwissen

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Kategorie: Mathematik & Rechnen

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Kategorie: Allgemeinwissen

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Kategorie: Deutsch

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Kategorie: Allgemeinwissen

Wenn man bei Wahlen liberal wählen möchte, wählt man die

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Kategorie: Konzentration

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Kategorie: Deutsch

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Kategorie: Deutsch

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Kategorie: Allgemeinwissen

Am 9. November 1989 fiel die Berliner Mauer. In welchem Jahr wurde sie erbaut?

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Kategorie: Allgemeinwissen

Was ereignete sich 1949 in Deutschland?

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Dienstgrade bei den Berufsfeuerwehren in Deutschland

Die Feuerwehr Dienstgrade bei den Berufsfeuerwehren in Deutschland geben Auskunft über die hierarchische Stellung, die Qualifikation und das Maß an Verantwortung eines Feuerwehrbeamten. Sie sind in drei Laufbahngruppen unterteilt – mittlerer, gehobener und höherer feuerwehrtechnischer Dienst – und jeweils einer Besoldungsgruppe zugeordnet (A7 bis A16). Die Dienstgrade sorgen für eine klare Kommandostruktur im Einsatz und definieren Führungsrollen – vom Truppmitglied bis zur Leitung einer ganzen Feuerwehr. Je nach Bundesland und Feuerwehr unterscheiden sich jedoch die Bezeichnungen, Funktionen und der Aufbau der Dienstgradstruktur. Zudem wird in einigen Regionen zwischen Dienstgrad und tatsächlicher Funktion unterschieden: So tragen viele Einsatzkräfte neben dem Dienstgradabzeichen auch ein Funktionsabzeichen – etwa für Wachführer oder Zugführer.

In diesem Beitrag erhältst du einen vollständigen Überblick über die Dienstgrade der Berufsfeuerwehr in Deutschland: Welche Laufbahnen es gibt, welche Aufgaben mit den jeweiligen Dienstgraden verbunden sind und welche Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen.

Dienstgrade im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst

Der mittlere feuerwehrtechnische Dienst bildet den klassischen Einstieg in die Berufslaufbahn bei der Berufsfeuerwehr. Er gehört zur Laufbahngruppe 1 und umfasst die operativen Einsatzkräfte, die direkt im Rettungsdienst, der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung tätig sind. Die Dienstgrade im mittleren Dienst reichen in der Regel von Brandmeister (A7) bis Hauptbrandmeister mit Zulage (A9Z).

Die Laufbahn beginnt nach einer erfolgreichen Grundausbildung und dem Vorbereitungsdienst (meist über die B1- und B2-Lehrgänge) mit dem Dienstgrad Brandmeister. Mit wachsender Berufserfahrung, zusätzlicher Qualifikation und erfolgreich absolvierten Lehrgängen – etwa zum Gruppenführer (B3) – sind Beförderungen möglich.

Typische Dienstgrade im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst und Funktion:

Der Brandmeister ist der Eingangsamt (unterste Dienstgrad) im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst. Brandmeister werden nach Abschluss der feuerwehrtechnischen Ausbildung auf Lebenszeit ins Beamtenverhältnis übernommen und versehen ihren Dienst in der Regel in der Feuerwehr- und Rettungswache. Typischerweise arbeiten Brandmeister als Truppmitglieder in einem Lösch- oder Rüstzug sowie im Rettungsdienst. Sie bedienen Feuerwehrfahrzeuge und -geräte, löschen Brände vom Angriffstrupp aus, retten Menschen bei Unfällen und übernehmen medizinische Notfallmaßnahmen im Rettungswagen. In diesem Dienstgrad sammeln Feuerwehrleute Praxiserfahrung in allen Kernaufgaben (Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung, ABC-Schutz etc.) und unterstützen erfahrenere Kollegen. Brandmeister stehen unter der Leitung von Gruppenführern oder Wachabteilungsleitern und tragen durch zuverlässige Aufgabenerfüllung zur Einsatzbewältigung bei.

Der Oberbrandmeister ist der nächste Beförderungsdienstgrad im mittleren Dienst (A8), den Berufsfeuerwehrleute in der Regel nach einigen Dienstjahren und weiteren Qualifikationen erreichen. Oberbrandmeister verfügen über erweiterte Erfahrung und häufig eine Gruppenführerqualifikation. Tatsächlich ist der absolvierte Gruppenführer-Lehrgang (B3) meist Voraussetzung für die Beförderung zum Oberbrandmeister. In der Funktion übernehmen Oberbrandmeister oft bereits Führungsaufgaben auf unterer Ebene, z. B. als Truppführer oder Fahrzeugführer eines Löschfahrzeugs. Sie können bei Einsätzen kleinere Einheiten kommandieren und fungieren in der Wachorganisation mitunter als Stellvertreter des Wachabteilungsleiters. Zu den typischen Aufgaben eines Oberbrandmeisters gehören die Überwachung der Einsatzbereitschaft (Fahrzeug- und Gerätekontrollen, Ausbildung der Mannschaft) sowie die Einsatzvorbereitung (z. B. Durchführen von Übungen) auf ihrer Wache. Insgesamt trägt der Oberbrandmeister mehr Verantwortung für Mannschaft und Material und unterstützt die Dienstplanung und Ausbildung der unterstellten Brandmeister.

Der Hauptbrandmeister ist der höchste Dienstgrad des mittleren Dienstes (Besoldungsgruppe A9). Hauptbrandmeister verfügen über umfangreiche Einsatzerfahrung und oft Zusatzqualifikationen. Sie nehmen in der Wachorganisation häufig Schlüsselpositionen im Einsatzdienst ein. So fungieren Hauptbrandmeister typischerweise als Gruppenführer im Löschzug, leiten also einen kompletten Fahrzeugtrupp (Gruppe) bei Einsätzen. In größeren Feuerwehren besetzen sie auch Funktionen wie Wachabteilungsführer oder verantwortliche Einsatzdisponenten in der Leitstelle. Hauptbrandmeister koordinieren die ihnen unterstellten Kräfte am Einsatzort und stellen die Einhaltung der Taktik und Sicherheitsvorschriften sicher. Zudem sind sie oft Mentor für jüngere Kollegen und unterstützen die Wachleitung in Ausbildungs- und Verwaltungsaufgaben.

In einigen Bundesländern besteht für erfahrene Hauptbrandmeister in besonderen Funktionen die Möglichkeit eines weiteren Aufstiegs innerhalb der Besoldungsgruppe A10 oder A11 – ohne Wechsel in den gehobenen Dienst. Dieser Qualifizierungsaufstieg ist z. B. für Wachabteilungsleiter oder Lagedienstführer vorgesehen. Solche Hauptbrandmeister mit Amtszulage übernehmen Aufgaben, die über die üblichen Tätigkeiten des mittleren Dienstes hinausgehen, und werden besoldungsrechtlich höher eingestuft, ohne dass sich ihre Amtsbezeichnung ändert.

Mit jedem höheren Dienstgrad steigen nicht nur die Verantwortung im Einsatz, sondern auch Aufgaben im Wachbetrieb, in der Ausbildung neuer Kollegen oder als Fahrzeugführer. Besonders erfahrene Hauptbrandmeister können bei entsprechender Eignung und Bedarf auch in Führungsfunktionen aufsteigen oder in den gehobenen Dienst wechseln.

Dienstgrade im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

Der gehobene feuerwehrtechnische Dienst gehört zur Laufbahngruppe 2 (erstes Einstiegsamt) und bildet das Bindeglied zwischen Einsatzpraxis und Führungsebene. Wer hier einsteigen möchte, benötigt in der Regel ein abgeschlossenes Studium in einem feuerwehrrelevanten Fach (z. B. Sicherheitsingenieurwesen, Gefahrenabwehr oder Feuerwehrtechnik) oder durchläuft ein duales Studium mit integrierter Laufbahnausbildung.

Die Dienstgrade im gehobenen Dienst umfassen vorrangig Führungsfunktionen mittlerer Ebene – zum Beispiel als Zugführer, Wachabteilungsleiter oder in der Einsatzplanung und Ausbildung. Die Besoldung reicht in dieser Laufbahngruppe von A10 bis A13, wobei A13 in vielen Bundesländern die oberste Stufe im gehobenen Dienst darstellt.

Typische Dienstgrade im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst und Funktion:

Brandoberinspektor ist der Einstiegsdienstgrad im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in den meisten Bundesländern. Feuerwehrleute mit diesem Rang haben ein Laufbahnstudium oder Aufstiegslehrgänge absolviert und werden als junge Führungskräfte eingesetzt. Brandoberinspektoren dienen häufig als Zugführer im Einsatz – das heißt, sie leiten einen Zug (mehrere Gruppen/Fahrzeuge) bei größeren Einsätzen oder übernehmen die Schichtführung auf einer Feuerwache. In der Funktion als Wachabteilungsleiter oder Schichtführer tragen sie erhöhte Führungsverantwortung für das ihnen unterstellte Personal. Sie überwachen die Einsatzbereitschaft der Wache, koordinieren die Ausbildung und Dienstpläne und sorgen im Einsatzfall für die optimale Vorführung der Einsatzkräfte. Außerdem unterstützen Brandoberinspektoren die Wehrleitung in der Einsatzvorbereitung (Erstellung von Alarm- und Ausrückeordnungen, Objektplänen etc.) und wirken bei Bedarf in Stabsfunktionen mit. In einigen Ländern stellt der Brandoberinspektor das Eingangsamt dar, in anderen (z. B. Baden-Württemberg) entfällt dieser Dienstgrad als Einstiegsamt zugunsten des nächsthöheren Ranges.

Brandamtmann ist der zweite Führungsdienstgrad im gehobenen Dienst (A11). Brandamtmänner verfügen bereits über einige Jahre Führungserfahrung (z. B. als Zugführer) und übernehmen gehobene Leitungs- und Verwaltungsaufgaben. Oft sind sie Sachgebietsleiter oder Stellvertreter von Abteilungsleitern innerhalb der Feuerwehr. In der Praxis versehen Brandamtmänner häufig den Einsatzführungsdienst als Zugführer (sogenannter C-Dienst) im 24-Stunden-Dienst. Das bedeutet, sie koordinieren und leiten Einsätze größeren Umfangs im Stadtgebiet als taktische Einsatzleiter. Außerhalb des unmittelbaren Einsatzdienstes sind Brandamtmänner meist in die administrative Planung und Organisation eingebunden: Sie arbeiten etwa in Bereichen wie vorbeugender Brandschutz, Einsatzplanung, Ausbildung oder Technik mit und entwickeln dort Konzepte und Dienstabläufe weiter. Durch diese Doppelfunktion – Schichtleiter im Einsatz und Sachgebietsverantwortlicher im Tagesdienst – bilden Brandamtmänner ein wichtiges Bindeglied zwischen dem operativen Dienst und der Verwaltung der Feuerwehr. Ihre Tätigkeit erfordert daher sowohl fundierte Einsatzerfahrung als auch Verwaltungs- und Managementkompetenz.

Brandamtsrat ist ein höherer Führungsdienstgrad des gehobenen Dienstes (A12). In vielen Feuerwehren leiten Brandamtsräte bereits größere Organisationseinheiten, beispielsweise eine Feuerwehrwache (insbesondere in mittleren Städten) oder eine Fachabteilung in der Feuerwehrverwaltung. Sie können als B-Dienst (Bereitschaftsdienstleiter) eingesetzt werden – das heißt, als übergeordneter Einsatzleiter, der bei größeren Schadenslagen die Koordination mehrerer Züge und Wachen übernimmt. In ihrer Verwaltungsfunktion sind Brandamtsräte oft Abteilungsleiter (z. B. Leiter der Ausbildung, Leiter Technik oder Leiter Einsatzplanung) und arbeiten eng mit der Feuerwehrleitung zusammen. Sie tragen Verantwortung für strategische Planungen, Dienstbetrieb und Personalführung in ihrem Bereich. In der Einsatzorganisation übernehmen Brandamtsräte meist die nächsthöhere Führungsstufe über dem Zugführer, koordinieren Einsätze mit mehreren Zügen und stimmen sich mit der Einsatzleitung der Stadt bzw. mit Behörden ab. Insgesamt zeichnet sich der Dienstgrad Brandamtsrat durch einen Mix aus operativer Einsatzleitung und Verwaltungsverantwortung aus – er ist häufig der höchste Rang, den man im gehobenen Dienst erreichen kann, bevor der Wechsel in den höheren Dienst erfolgt.

Der Brandrat (A13) bildet eine Schnittstelle zwischen gehobenem und höherem Dienst. In vielen Laufbahnordnungen zählt A13 bereits zum höheren feuerwehrtechnischen Dienst (zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2), doch kann ein Brandrat je nach Landesrecht auch als Endamt des gehobenen Dienstes angesehen werden. In der Funktion ist ein Brandrat eine leitende Führungskraft der Feuerwehr. Brandräte führen häufig mehrere Feuerwachen bzw. einen ganzen Wachbezirk und sind für die übergeordnete Einsatzplanung sowie Verwaltung größerer Einheiten verantwortlich. Sie nehmen oft die Rolle des B-Dienstes oder sogar A-Dienstes (Einsatzleitdienst auf Bereichs- bzw. Stadtebene) wahr, was bedeutet, dass sie bei größeren Schadensereignissen die Gesamteinsatzleitung vor Ort übernehmen. Neben dem Einsatzgeschäft gehören auch Haushaltsplanung und strategische Weiterentwicklung der Feuerwehr zu ihren Aufgaben. So kümmern sich Brandräte um die Ressourcenplanung (Fahrzeuge, Ausstattung), Personalentwicklung und konzeptionelle Fragen des Brand- und Katastrophenschutzes in ihrer Stadt. In der Hierarchie stehen sie zumeist direkt unter der Feuerwehrspitze und sind dieser gegenüber verantwortlich für die Leistungsfähigkeit ihrer Bereiche.

Die Ausbildung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst besteht aus mehreren Abschnitten: Grundausbildung, rettungsdienstliche Qualifikation, Führungslehrgänge (B3 bis B5) sowie häufig Verwaltungsanteile oder ein Fachstudium. Anders als im mittleren Dienst übernehmen Feuerwehrbeamte hier deutlich mehr Verantwortung für Personal, Organisation und Einsatzstrategie.

Hinweis

Je nach Bundesland und Dienstrechtsregelung gibt es bei den Bezeichnungen und Einstiegsämtern Unterschiede. In Baden-Württemberg beispielsweise beginnt der gehobene Dienst in der Regel direkt mit A11.

Dienstgrade im höheren feuerwehrtechnischen Dienst

Der höhere feuerwehrtechnische Dienst zählt zur Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, und umfasst die höchsten Führungsfunktionen innerhalb der Berufsfeuerwehr. Wer hier einsteigen möchte, benötigt ein wissenschaftliches Hochschulstudium – meist ein Master oder Diplom in einer technischen oder verwaltungsnahen Fachrichtung, zum Beispiel Sicherheitsmanagement, Brandschutzingenieurwesen oder Naturwissenschaften.

Die Dienstgrade im höheren Dienst reichen von A13 bis A16. In dieser Laufbahn übernimmst du Verantwortung auf strategischer, organisatorischer und politischer Ebene. Du koordinierst Großschadenslagen, leitest Feuerwehren oder Abteilungen und gestaltest den Katastrophenschutz mit – teils auch auf Landes- oder Bundesebene.

Typische Dienstgrade im höheren feuerwehrtechnischen Dienst und Funktion:

Brandrat ist das Eingangsamt des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes (A13). Beamte im Rang eines Brandrates übernehmen in Großstädten oft Funktionen als Abteilungsleiter in der Feuerwehrverwaltung (z. B. Leiter Einsatz, Technik, Vorbeugender Brandschutz) oder als stellvertretende Amtsleiter der Feuerwehr. In kleineren und mittleren Städten ist der Brandrat nicht selten bereits der Leiter der Feuerwehr (Amtsleiter), sofern die Kommune keinen höheren Posten vorsieht. Ein Brandrat trägt umfassende Verantwortung für Planung, Organisation und Einsatzleitung: Er legt Strategien für den Brandschutz fest, verantwortet den Etat seiner Dienststelle und trifft Personalentscheidungen. Im Einsatz kann ein Brandrat als übergeordneter Einsatzleiter fungieren, insbesondere bei langwierigen Großschadenslagen, wo er die taktische Gesamtleitung innehat. Insgesamt repräsentiert der Brandrat das obere Management der Feuerwehr – er verbindet die operative Erfahrung mit Verwaltungs- und Führungsaufgaben auf höchster Ebene.

Der Oberbrandrat (in einigen Ländern auch Brandoberrat genannt) ist der nächsthöhere Dienstgrad (A14) im höheren Dienst. Oberbrandräte sind meist stellvertretende Feuerwehrchefs oder Leiter großer Fachabteilungen. Ihre Aufgabe ist es, die operative Einsatzleitung mit strategischer Verwaltungsarbeit zu verknüpfen. Sie sind häufig in der Kommunalverwaltung eingebunden – z. B. als Referatsleiter in einem städtischen Amt für Brandschutz/Feuerwehr – und koordinieren von dort aus sowohl Einsatzangelegenheiten als auch Organisationsfragen. In Großstädten kann ein Oberbrandrat die Leitung einer Feuerwehrabteilung (z. B. Personal/Organisation, Technik oder Einsatzdienst) innehaben und ist damit direkt dem Feuerwehrkommandanten unterstellt. Oberbrandräte nehmen zudem oft den A-Dienst wahr, d. h. sie stehen als oberste Einsatzleiter im Stadtgebiet zur Verfügung und führen bei größeren Einsätzen den Einsatzstab. Ihre Verantwortung erstreckt sich auf die Überwachung der Einsatzbereitschaft der gesamten Feuerwehr, die Haushalts- und Ressourcenplanung sowie die Ausarbeitung von Richtlinien. In Bundesländern mit Qualifizierungsaufstieg können besonders bewährte Beamte des gehobenen Dienstes (ohne B6-Lehrgang) in Ämter bis A14 befördert werden, was dem Rang eines Oberbrandrats entspricht.

Der Branddirektor (A15) ist ein hoher Führungsbeamter der Feuerwehr und in vielen Fällen der Leiter einer mittelgroßen Berufsfeuerwehr oder stellvertretender Leiter einer Großstadt-Feuerwehr. Als Branddirektor trägt man eine leitende Funktion mit umfassender Verantwortung. Typischerweise ist der Branddirektor zuständig für die gesamte Organisation, Verwaltung und strategische Ausrichtung der Feuerwehr innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs. Er entwickelt Feuerwehrbedarfspläne, verantwortet die Personal- und Fahrzeugausstattung und repräsentiert die Feuerwehr gegenüber der Politik und Öffentlichkeit. In Städten ab etwa 200.000–300.000 Einwohnern ist der Branddirektor häufig der stellvertretende Amtsleiter (Vize-Feuerwehrchef), während in kleineren Städten der Branddirektor als Feuerwehrchef fungieren kann. Im Einsatzfall koordiniert ein Branddirektor die Bewältigung von Großschadenslagen und Sonderlagen oft vom Führungsstab aus oder als Gesamteinsatzleiter, insbesondere wenn mehrere Einheiten oder Behörden zusammenwirken. Die Tätigkeit erfordert neben umfangreicher Einsatzerfahrung auch Verwaltungswissen, da Branddirektoren maßgeblich an Ausschreibungen, Haushalt und Gesetzgebungsverfahren im Bereich Feuerwehr mitwirken.

Leitender Branddirektor ist der höchste reguläre Amtsgrad der Feuerwehr in Besoldungsgruppe A16. Beamte in diesem Rang sind in aller Regel Feuerwehrchefs großer Städte oder Verbände. Ein Leitender Branddirektor übernimmt die oberste Führungsposition, meist als Leiter der gesamten Berufsfeuerwehr einer Großstadt. Er ist verantwortlich für die Gesamtkoordination aller Einsatzkräfte und Wachen im Stadtgebiet und trägt die Fach- und Dienstaufsicht über sämtliche Bediensteten der Feuerwehr. Zu seinen Aufgaben gehören die weitreichende strategische Planung (z. B. Aufstellung von Feuerwehrentwicklungsplänen), die Zusammenarbeit mit politischen Gremien und anderen Behörden (Polizei, Katastrophenschutz) sowie das Krisenmanagement bei Katastrophenfällen. Leitende Branddirektoren vertreten die Feuerwehr nach außen, beraten die Stadtverwaltung in Fragen der Gefahrenabwehr und stellen sicher, dass die Feuerwehr den gesetzlichen Auftrag erfüllt. In Bundesländern mit Landesfeuerwehrbehörden kann ein Leitender Branddirektor auch Funktionen wie Landesbranddirektor (Landesbrandinspekteur) übernehmen. Oftmals ist A16 das Amt des Behördenleiters einer Feuerwehr in Städten um 300.000–400.000 Einwohner. In noch größeren Kommunen wird die Spitzenposition der Feuerwehr aus Besoldungsgründen häufig als B-Dienstposten ausgewiesen (siehe unten), doch bis zu dessen Verleihung wird der Amtsinhaber regelmäßig als Leitender Branddirektor geführt.

Der Einstieg erfolgt meist über das zweijährige Brandreferendariat, das auf die Führungsaufgaben im höheren Dienst vorbereitet. Neben einsatztaktischer Schulung (B5, B6) durchläufst du dort Stationen in Verwaltung, Einsatzleitung, Katastrophenschutz und Personalführung. In Großstädten oder auf Landesebene existieren darüber hinaus Spitzenpositionen mit Besoldung nach Besoldungsordnung B (z. B. B2 bis B5). Diese Ämter – etwa Direktor der Feuerwehr, Oberbranddirektor, Landesbranddirektor oder Stadtdirektor – stehen an der Spitze großer Berufsfeuerwehren und liegen außerhalb der regulären A-Besoldung.

Hinweis

Die genaue Bezeichnung und Zuordnung der Dienstgrade kann je nach Bundesland und Feuerwehr variieren. Gemeinsam ist ihnen: Sie stehen für maximale Verantwortung – für Personal, Sicherheit und die strategische Entwicklung des Brandschutzes in Deutschland.

Unterschiede bei den Feuerwehr Dienstgraden je nach Bundesland

Obwohl die Dienstgrade der Berufsfeuerwehr in Deutschland bundesweit weitgehend vergleichbar aufgebaut sind, gibt es zwischen den Bundesländern teilweise deutliche Unterschiede in Benennung, Einstiegsämtern und Funktionszuweisungen. Diese Besonderheiten beruhen auf landesrechtlichen Regelungen und können sich direkt auf Laufbahn, Besoldung und Karrierewege auswirken.

Abweichende Amtsbezeichnungen

Einige Bundesländer verwenden abweichende Begriffe für dieselben Besoldungsgruppen. So wird der Dienstgrad A14 mancherorts als Oberbrandrat, anderswo als Brandoberrat bezeichnet. Auch historisch gibt es Unterschiede: In Nordrhein-Westfalen war der Titel Brandoberamtsrat (A13) bis 2016 gebräuchlich und wurde durch Brandrat ersetzt. Diese Varianten zeigen, wie unterschiedlich die Begriffe – trotz vergleichbarer Aufgaben – ausfallen können.

Unterschiedliche Einstiegsämter je Laufbahn

Nicht in jedem Bundesland beginnt der gehobene feuerwehrtechnische Dienst mit demselben Rang. Während bundesweit meist mit Brandoberinspektor (A10) gestartet wird, ist in Baden-Württemberg das Einstiegsamt A11 (Brandamtmann) vorgesehen. Auch im mittleren Dienst gibt es Unterschiede: Dort stellt Baden-Württemberg seit 2022 direkt als Oberbrandmeisteranwärter (A8) ein – statt wie üblich mit A7 als Brandmeisteranwärter.

Dienstgrad vs. Funktion: Zwei Systeme

Einige Länder wie Hessen oder Nordrhein-Westfalen unterscheiden strikt zwischen Dienstgrad (formale Amtsbezeichnung) und Dienststellung (konkrete Funktion). So kann etwa ein Feuerwehrbeamter den Rang Oberbrandmeister tragen, gleichzeitig aber die Funktion eines Wachführers oder Zugführers ausüben. Diese Trennung erlaubt mehr Flexibilität: Führungsaufgaben sind nicht zwingend an eine Beförderung gekoppelt, sondern an Qualifikation und Einsatzbedarf.

Zwischenstufen und Funktionszusätze

In vielen Feuerwehren existieren Funktionszusätze oder interne Stufen, die besondere Qualifikationen anzeigen. So gibt es zum Beispiel Hauptbrandmeister mit Gruppenführerzulage oder Hauptbrandmeister mit Amtszulage, ohne dass sich der offizielle Dienstgrad ändert. Diese Zusätze spiegeln zusätzliche Verantwortung oder Führungsfunktionen wider und variieren von Stadt zu Stadt.

Spitzenfunktionen in Großstädten

In Großstädten ab etwa 400.000 Einwohnern gibt es Führungsposten über A16, die nach Besoldungsordnung B (B2 bis B5) eingestuft sind. Die Bezeichnungen dieser Spitzenämter unterscheiden sich stark:

Diese Titel gehen häufig mit der Leitung der gesamten Feuerwehr einer Großstadt einher. Die formale Amtsbezeichnung kann dennoch bei Leitender Branddirektor (A16) bleiben.

Merke

Trotz der bundesweiten Einteilung in mittleren, gehobenen und höheren Dienst unterscheiden sich Bezeichnungen, Einstiegsebenen und Funktionszuweisungen je nach Bundesland und Kommune. Wer eine Karriere bei der Berufsfeuerwehr plant oder sich dienstrechtlich vergleichen möchte, sollte daher unbedingt die landesspezifischen Regelungen prüfen. Die Feuerwehr Dienstgrade bleiben dabei ein zentrales Instrument, um klare Hierarchien, Verantwortlichkeiten und Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Berufsfeuerwehr zu gewährleisten.

Beitragsbild: Tobias Seeliger/stock.adobe.com

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