Die ärztliche G26 Untersuchung

Brandoberinspektor Ausbildung

Inhaltsverzeichnis

Oder auch ärztliche Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung genannt.
Hast Du Dich in den vorangegangenen Teilen des Feuerwehr Einstellungstestes gut geschlagen – Deine Sportlichkeit under Beweis gestellt, mit Deinen kognitiven Fähigkeiten überzeugt und auch das persönliche Gespräch gemeistert – dann folgt nun als letzter Schritt vor Deiner Verbeamtung die amtsärztliche Untersuchung. Hier wirst Du buchstäblich auf Herz und Nieren überprüft, um Deine Feuerwehrdiensttauglichkeit festzustellen. Dies ist in zweierlei Hinsicht von besonderer Bedeutung.

Zunächst ist es für Deinen zukünftigen Arbeitgeber wichtig zu wissen, dass Du aus medizinischer Sicht für bestimmte Aufgaben geeignet und zuverlässig einsetzbar bist. Da Du auf Lebenszeit verbeamtet wirst, ist es für die Feuerwehr auch von Interesse, etwaige gesundheitliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen, die sich vielleicht erst in mehreren Jahren wirklich bemerkbar machen würden. Eine spätere Dienstunfähigkeit des Beamten soll durch die Tauglichkeitsuntersuchung der Feuerwehr weitestgehend ausgeschlossen werden.

Gleichzeitig geht es aber auch darum, Dich als Arbeitnehmer zu schützen. Deine Gesundheit steht an erster Stelle und soll daher gewahrt werden. Solltest Du aus irgendwelchen Gründen nicht für den Dienst als Berufsfeuerwehr geeignet sein, ist es gut, dass dies bei der Untersuchung und nicht erst später im Einsatz festgestellt wird.

Im folgenden Artikel informieren wir Dich darüber, was in der ärztlichen Untersuchung der Feuerwehr auf Dich zukommt, was mögliche Ausschlusskriterien sind und was sich hinter der Bezeichnung „G 26.3“ verbirgt.

Was ist die G 26 Untersuchung?

Während Deiner Recherche zur ärztlichen Untersuchung der Berufsfeuerwehr werden Dir sicherlich häufiger die Schlagworte „G 26 Atemschutz“ oder „Feuerwehr Atemschutz Untersuchung“ untergekommen sein. Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich nach §14 der Unfallverhütungsvorschrift normierte Untersuchung auf die körperliche Eignung des Bewerbers als Atemschutzgeräteträger/in.

Unterteilt ist diese Atemschutzuntersuchung G 26 in drei Klassen:

  • G 26.1 – Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar
  • G 26.2 – Gerätegewicht bis 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar
  • G 26.3 – Gerätegewicht über 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar

Bei Deiner Erstaufnahme in den Beamtenstatus unterziehst Du Dich der G 26.3 Untersuchung der Feuerwehr. Wirst Du danach als tauglich für den Feuerwehrdienst eingestuft, musst Du Dich aber auch danach regelmäßig zu einer Überprüfung Deiner Feuerwehrtauglichkeit beim Arzt einfinden.
Bei Geräteträgern bis 50 Jahre muss dies vor Ablauf von 36 Monaten geschehen, bei Filtergeräteträgern über 50 Jahren vor Ablauf einer Frist von 24 Monaten. Bei Trägern von umluftunabhängigen Geräten über 50 Jahren ist die Spanne noch kürzer – sogar bereits schon vor Ablauf von zwölf Monaten muss die nächste Feuerwehr G 26 Untersuchung erfolgen.

So ist der Ablauf der G26 Tauglichkeitsuntersuchung für Feuerwehrleute

Mit der ärztlichen Untersuchung erwartet Dich eine gründliche und sorgfältige Eignungsfeststellung, die zunächst mit einem ausführlichen Gespräch zur Aufklärung über Risiken und Gefahren beginnt. Insgesamt kannst Du mit einer Dauer von rund 1,5 Stunden für die arbeitsmedizinische Untersuchung G 26.3 rechnen.

Die folgenden Elemente gehören dabei immer zum Kern des Ablaufs der G 26 Untersuchung, können aber in den verschiedenen Bundesländern durchaus auch erweitert werden:

  • Ein Belastungs-EKG ist für die Feuerwehr von enormer Wichtigkeit. Dein Körper muss auch in brenzligen Situationen zu Höchstleistungen fähig sein. Auf dem Fahrradergometer wird Deine Leistung bei einer Herzfrequenz von 170 Schlägen pro Minute beurteilt.
  • Ein Sehtest ist ebenfalls unerlässlich. Auch wenn Du Deine Sehschwäche mit einer Brille oder Kontaktlinsen korrigieren kannst, darf sie einen bestimmten Wert nicht überschreiten.
  • Und auch ein Hörtest überprüft die Leistung Deiner Sinne. Um Gefahren rechtzeitig zu erkennen, müssen diese einwandfrei funktionieren.
  • Darüber hinaus wird auch Deine Lungenfunktion getestet. Dies ist vor allem wichtig, damit Du nicht zu schnell außer Atem gerätst.
  • Eine Blutabnahme sowie eine Urinprobe stellen Deinen allgemeinen Gesundheitszustand fest. Nicht zuletzt auch für eine Untersuchung auf Betäubungsmittel.
  • Auch ein sonstiger allgemeiner medizinischer Komplettcheck von Gelenken und Organen ist bei der G 26 Untersuchung durch Ärzte vorgesehen.
  • Durch Röntgenaufnahmen können eventuelle Beeinträchtigungen am Skelett oder der Lunge festgestellt werden. Diese müssen sich zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht unbedingt negativ auf Dein Befinden auswirken, können im Alter aber unter Umständen zu Problemen führen.

Weiterhin kann es sein, dass Du neben der G26 für Atemschutz, auch mit den Untersuchungen G 30 – „Hitzearbeit“ und G 31 – „Überdruck“ konfrontiert wirst. Letzteres ist insbesondere für zukünftige Taucher gedacht.

Was ist die beste Vorbereitung auf die G 26.3 Untersuchung?

Grundsätzlich solltest Du Dir darüber im Klaren sein, dass Du Dich nicht nur auf die G 26 Untersuchung zum Atemschutz vorbereitest. Einen einwandfreien gesundheitlichen Zustand wirst Du in Deinem zukünftigen Job als Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau immer wieder brauchen, wenn es zu gefährlichen oder herausfordernden Einsätzen kommt. Sorge also durch eine gesunde Ernährung und regelmäßige Sporteinheiten für Deine körperliche Fitness. Darüber hinaus gibt es aber auch Faktoren, die Du nicht beeinflussen kannst. Siehst Du nicht so gut oder hast Du Probleme mit dem Hören, hilft dagegen kein Training der Welt.

Mögliche Ergebnisse der G 26 Feuerwehr Untersuchung

Nach den rund 1,5 Stunden bescheinigt Dir der Arzt auf einem Formular schließlich seine Beurteilung. Natürlich nur unter Beurteilung der Laborergebnisse für Blut und Urin, die auch mal länger in der Auswertung dauern können. Hierbei hat er die Wahl zwischen folgenden, gesetzlich vorgegebenen Resultaten:

  • keine gesundheitlichen Bedenken
  • keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen,
  • befristete gesundheitliche Bedenken oder
  • dauernde gesundheitliche Bedenken.

Befristete gesundheitliche Bedenken hängen dabei häufig mit der körperlichen Verfassung zusammen. Aber auch bei der Diagnose einer Erkrankung, deren Genesung sich in absehbarer Zukunft einstellt, trifft der Arzt diese Wahl. In diesen Fällen wird nach einem entsprechenden Zeitraum eine Nachuntersuchung anberaumt oder ein Facharzt zu Rate gezogen.

Dauernde gesundheitliche Beschwerden, meinen Erkrankungen und Umstände, durch die das Tragen einer Atemschutzmaske gesundheitliche Bedenken hervorrufen würde. Dadurch, dass hier keine Besserung oder Heilung zu erwarten ist, führt dies zu einer Feuerwehruntauglichkeit des Anwärters.

Ausschlusskriterien der arbeitsmedizinischen G 26.3 Untersuchung

Checklisten für die G26 Feuerwehr Untersuchung Ist eine der folgenden Erkrankungen bei Dir attestiert worden, solltest Du Dir bereits vor dem Antritt zum Feuerwehr Einstellungstest einen ärztlichen Rat einholen. Selbst, wenn Du mit einer Krankheit sehr gut leben kannst, kann dies dennoch ein K.O.-Kriterium für die Verbeamtung bei der Feuerwehr darstellen. Um Frustration und unnötigen Aufwand zu vermeiden, ist es daher hilfreich, vorab ein paar Meinungen einzusammeln.

Zu den Diagnosen, die zu einer Attestierung dauernder gesundheitlichen Bedenken führen können, gehören:

  • allgemeine Körperschwäche
  • Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen
  • Anfallsleiden jeglicher Ursache (z.B. Epilepsie)
  • Erkrankungen oder Schäden des zentralen oder peripheren Nervensystems mit wesentlichen Funktionsstörungen nach Schädel- oder Hirnverletzungen
  • Hirndurchblutungsstörungen
  • Gemüts- oder Geisteskrankheiten, auch wenn diese abgeklungen sind, jedoch ein Rückfall nicht sicher ausgeschlossen werden kann
  • geistige Behinderungen
  • Intelligenzminderung erheblichen Grades
  • psychische Auffälligkeiten und abnorme Verhaltensweisen (z. B. Klaustrophobie) erheblichen Grades
  • chronischer Alkoholmissbrauch
  • Betäubungsmittelsucht oder anderen Suchtformen
  • Trommelfellperforation, falls die Gefahr einer Aufnahme von Gasen und Dämpfen über den Gehörgang besteht
  • Zahnvollprothesen, für das Tragen von Atemschutzgeräten mit Mundstückatemanschluss
  • Erkrankungen oder Veränderungen der Atemorgane, die deren Funktion stärker beeinträchtigen (z.B. Lungenblähung, chronische Bronchitis, Bronchialasthma oder krankhaft verminderte Vitalkapazität)
  • Erkrankungen oder Veränderungen des Herzens oder des Kreislaufs mit Einschränkung der Leistungs- oder Regulationsfähigkeit
  • Blutdruckveränderungen stärkeren Grades
  • vorangegangene Herzinfarkterkrankungen
  • Veränderungen des Stütz- oder Bewegungsapparates oder des Brustkorbes mit stärkeren Funktionsstörungen
  • großflächige infektiöse oder allergische Hautkrankheiten und solche, die den Dichtsitz des Atemanschlusses beeinträchtigen (Narben)
  • Erkrankungen oder Veränderungen der Augen, die ihre Funktion beeinträchtigen (z. B. Engwinkelglaukom)
  • korrigierte Sehschärfe unter 0,7 Dioptrien auf jedem Auge
  • Hörverlust von mehr als 40 dB bei 2 kHz auf dem besseren Ohr
  • festgestellte Schwerhörigkeit, für das Tragen von Geräten der Gruppe 2 und 3 mit akustischer Warneinrichtung (Pfeifton), sofern die Schwerhörigkeit die Wahrnehmung des Warnsignals verhindern kann
  • Übergewicht von mehr als 30 % nach Broca (Körpergröße in cm minus 100 = kg Sollgewicht)
  • Stoffwechselkrankheiten, sofern sie die Belastbarkeit stärker einschränken (z.B. Zuckerkrankheit)
  • Eingeweidebrüche

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